Bei der Eröffnung eines Girokontos vereinbaren viele Banken mit ihren Kunden direkt einen Überziehungskredit, der dann individuell in Anspruch genommen werden kann. Kunden, die aufgrund ihrer Bonität keinen Überziehungskredit erhalten oder aber diesen Kredit nicht wünschen, müssen ihr Konto im Guthaben führen. Unabhängig davon, ob der Dispositionskredit in Anspruch genommen wird oder ob das Konto im Guthaben geführt wird, bei der Buchung von Überweisungen oder Lastschriftaufträgen prüfen die Banken in jedem Fall, ob das Guthaben bzw. die Kreditlinie ausreichend ist, diese Zahlungen auszuführen. Sofern dies nicht der Fall ist, werden die Zahlungen an den Auftraggeber mit dem Vermerk „mangels Deckung“ zurückgegeben.
Da viele Kunden diese Regelung der Banken nicht kennen, müssen sie ihre Kunden seit dem Sommer 2010 hierüber informieren.Die Banken haben alternativ aber auch die Möglichkeit, eine kurzfristige Überziehung zuzulassen. Bei Konten auf Guthabenbasis wird das Konto dann für einen kurzen Zeitraum von einem bis drei Tagen im Soll geführt, bei Konten mit Dispositionskredit kann dieser kurzzeitig überschritten werden. Es handelt sich rein rechtlich in diesen Fällen um eine geduldete Überziehung. Diese sollte mit dem Bankberater abgesprochen werden, um Rückgaben mangels Deckung zu vermeiden.
Der Zinssatz für derart geduldete Überziehungen ist sehr hoch, weshalb man sich genau überlegen sollte, ob eine solche Überziehung in Anspruch genommen werden sollte. Sofern sich die Überziehung innerhalb des Dispositionskreditrahmens bewegt, müssen Kontoinhaber einzig den Dispositionszins entrichten, der je nach Institut zwischen meist 9 – 15% p.a. liegt. Bei einer geduldeten Überziehung ohne Dispositionsrahmen oder über den Dispositionskredit hinaus berechnen die Banken allerdings weitere 5% p.a. Überziehungszinsen. Bei einer Bank, die ohnehin bereits 14% p.a. Sollzinsen berechnet, ergeben sich dann 19% p.a. Überziehungszinsen. Der Zinssatz für geduldete Überziehungen ist demnach extrem hoch, weshalb der Kredit nur wenige Tage in Anspruch genommen werden sollte. Die Zinsen werden nämlich taggenau berechnet, und auch nur für die Zeit der jeweiligen Inanspruchnahme ermittelt.