Baufinanzierungsverträge werden in der Regel mit einer Zinsbindungsphase von mindestens zehn Jahren abgeschlossen. Während dieser Zeit ist es kaum möglich, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen, denn eine Kündigung ist erst zum Ende der Zinsbindung oder aber nach zehn Jahren möglich. In einigen Fällen muss der Kredit aber vorher abgelöst werden, etwa wenn das Haus aufgrund einer Trennung oder eines Wohnortwechsels verkauft werden möchte. Auch wollen viele Kreditnehmer teure Verträge aus der Vergangenheit mit günstigen Krediten ablösen. In allen Fällen muss die Bank der vorzeitigen Tilgung des Kredites zustimmen.
Sollte die Bank oder Sparkasse der vorzeitigen Kredittilgung zustimmen, muss die Vorfälligkeitsgebühr errechnet werden. Bei dieser Gebühr handelt es sich um die Gewinnentschädigung für die Bank, denn diese hat ja bis zum Ende der Laufzeit mit den Krediteinnahmen gerechnet. Die Entschädigung für die Bank ermittelt sich aus dem aktuellen Zinsniveau sowie dem damals vereinbarten Zins. Je höher der Ursprungszins und je niedriger das aktuelle Zinsniveau, desto höher ist auch die Entschädigung, denn die Banken können den Kredit jetzt nur zu deutlich niedrigeren Zinsen vergeben. Bei der Höhe der Vorfälligkeit spielt auch die noch offene Kreditsumme sowie die Restlaufzeit eine Rolle.
Bevor man sich für den Verkauf des Hauses oder aber für die Kreditablösung entscheidet, sollte man die Höhe der Vorfälligkeitsgebühr kennen. Einige Institute wie z.B. viele Sparkassen bieten den Service und errechnen die anfallende Vorfälligkeitsgebühr. Andere Banken jedoch bieten diesen Service nicht. Kreditnehmer können sich jetzt nur im Internet über Vorfälligkeitsrechner informieren, wie hoch die Ablösegebühr in etwa sein wird.
Kreditnehmer, die sich für einen Kredit bei den Sparkassen entschieden haben, können vielfach den Vorfälligkeitsrechner der Sparkasse nutzen. Dieser ermittelt überschlägig, welche Vorfälligkeitsgebühr anfallen könnte. Zu beachten ist jedoch, dass die tatsächliche Vorfälligkeitsgebühr sowohl höher wie auch niedriger ausfallen kann, denn sie ist vom aktuellen Zinsniveau bei Ablösung abhängig. Sollten die Zinsen bis zu diesem Zeitpunkt stark variieren, verändert sich auch die Vorfälligkeit. Somit ist der Vorfälligkeitsrechner der Sparkasse oder anderer Banken lediglich für die überschlägige Berechnung geeignet.