Als Überziehungsrahmen wird der Dispokredit auf einem Privatkonto bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine Kreditlinie, bis zu der das Konto maximal überzogen werden darf. Unter bestimmten Bedingungen wird ein Überziehungsrahmen auch auf einem Geschäftskonto gewährt. Einmal eingeräumt, kann der Überziehungsrahmen bzw. Dispokredit jederzeit in Anspruch genommen werden. Er steht grundsätzlich zur freien Verfügung und könnte zum Beispiel der Finanzierung einer Wohnungseinrichtung, einer Urlaubsreise oder eines Computers dienen. Diese Möglichkeit ist nur dann eingeschränkt, wenn der Überziehungsrahmen ausdrücklich zweckgebunden ist. Hierbei ist die korrekte Verwendung gegenüber der Bank nachzuweisen.
In der Regel wird ein Überziehungsrahmen auch auf dem Konto eingerichtet, wo der Bankkunde seine regelmäßigen Lohn- oder Gehaltszahlungen in Empfang nimmt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein separates Konto mit Überziehungsrahmen zu eröffnen.
Die Grundvoraussetzungen für einen Dispokredit sind identisch mit denen für einen Raten- oder Konsumentenkredit. Generell haben nur Kunden mit einer guten Bonität und einem festen Monatseinkommen eine Chance auf eine Kreditbewilligung. Fehlt eine dieser beiden Voraussetzungen, dann ist dies ausreichend für eine Ablehnung. Wer keinen Dispokredit eingeräumt bekommt, kann sein Girokonto grundsätzlich nur im Guthaben führen. Dies heißt ganz konkret, dass Überweisungen und Lastschriften immer dann nicht ausgeführt werden, wenn das entsprechende Guthaben auf dem Konto nicht verfügbar ist. Vor allem Arbeitslose und Hartz IV Empfänger, aber auch hoch verschuldete Personen haben ein solches Guthabenkonto.
Die Höhe des Überziehungsrahmens ist grundsätzlich Verhandlungssache und wird individuell zwischen dem Kunden und der Bank vereinbart. In der Regel ist ca. das Zwei- bis Dreifache des Monatsgehaltes üblich.
Der Überziehungsrahmen selbst ist kostenlos. Es fallen jedoch Sollzinsen für alle in Anspruch genommenen Beträge an. Diese verringern sich entsprechend, wenn das Konto entweder ganz oder teilweise ausgeglichen wird. Laufende Zahlungseingänge werden mit dem Minussaldo verrechnet. Darüber hinaus können natürlich auch Sondertilgungen geleistet werden. Generell sollte jeder Bankkunde darum bemüht sein, den Dispokredit kurz- oder mittelfristig wieder auszugleichen, denn die Bank ist auch jederzeit berechtigt, diesen Überziehungsrahmen ganz oder teilweise zu kündigen. Von dieser Möglichkeit wird vor allem bei einer Verringerung der monatlichen Geldeingänge Gebrauch gemacht.