Man kennt es im Verhältnis Mieter und Vermieter: Als Absicherung für den Vermieter und als Nachweis, dass der Mieter in der Lage ist, die Miete zu zahlen, wird von diesem eine Mietkautionszahlung, meistens in Form von drei Monatskaltmieten, erwartet. Das Geld wird dann gewöhnlich auf ein Sparbuch eingezahlt und bei der Bank hinterlegt. Wenn der Mieter dann auszieht, erhält er das Geld samt Zinsen ausgezahlt bzw. der Vermieter kann mit diesem Geld notwendige Renovierungsarbeiten durchführen, die sonst der Mieter hätte erledigen müssen.
Wenn ein Mieter allerdings klamm bei Kasse ist und die Kaution nicht in bar hinterlegen kann, dann kann er sich an seine Bank wenden und diese um ein so genanntes Avaldarlehen bitten. In der Folge übernimmt die Bank die Garantie dafür, dass beispielsweise die Miete gezahlt wird und tritt insofern gegenüber dem Vermieter als Bürge auf. Dieser muss sich dann an die Bank wenden, sollte die Miete tatsächlich nicht gezahlt werden oder nach Auszug des Mieters entsprechende Arbeiten durchzuführen sein. Bei einem Avaldarlehen fließt aber, anders als eben bei einer Kautionszahlung, kein Geld, sondern die Bank gibt vielmehr eine schriftliche Bürgschaftserklärung ab.
Allerdings ist diese Avalbürgschaft nicht umsonst. Zwar liegen die Konditionen deutlich unter denen eines normalen Ratenkredites oder eines Darlehens, doch wird dem Avalnehmer eine so genannte Avalprovision in Rechnung gestellt. Diese kann monatlich oder vierteljährlich, aber auch halbjährlich oder jährlich festgesetzt werden. Das ist oftmals verhandlungssache zwischen Bank und Kunde; hängt aber auch davon ab, wie lange das Avaldarlehen überhaupt in Anspruch genommen werden soll und um welche Bürgschaft es sich handelt. Denn eine Mietkaution ist nur eine Möglichkeit, diese über ein Avaldarlehen abzusichern. Im Schnitt liegt die Avalprovision aber zwischen 0,25 % und 3 % der Avalsumme.